Der kleine Hunderatgeber

Einen Hund anzuschaffen geht schnell, ihm ein schönes und hundegerechtes Leben zu ermöglichen erfordert viel mehr Kraft und Aufwand. Und nicht nur das: Auch der Hundebesitzer sollte sich auf das Leben mit seinem Vierbeiner so gut wie möglich vorbereiten. Die wichtigsten Ratschläge zum Thema „Leben mit Hund“ hält dieser kleine Hunderatgeber für Sie bereit.

Die Haltung von Hunden

Eine artgerechte Haltung ist das A & O, wenn Ihr Hunde ein glückliches Leben genießen soll. Stellen Sie sich daher bereits vor der Anschaffung eines Hundes folgende Fragen:

  • Kann ich die einmaligen und regelmäßigen Kosten aufbringen für Grundausstattung, Futter, Impfungen, Tierarzt, Hundesteuer, Versicherung?
  • Ist genug Platz vorhanden?
  • Habe ich genügend Zeit, dem Hund die Pflege und den Auslauf zu geben, die er benötigt?
  • Wohin mit dem Hund während des Urlaubs?

Welcher Hund passt zu mir?

Danach steht man vor der Entscheidung, welcher Hund es denn nun sein soll. Auch hierfür gibt es einige Kriterien, die beachtet werden müssen:

Kriterien zur Hundewahl

  • Welches Alter soll der Hund haben (Welpe oder älteres Tier)?
  • Welches Geschlecht (Hündin oder Rüde)?
  • Wie groß darf er im ausgewachsenen Zustand sein (je größer der Hund, desto größer der Platzbedarf und die Unterhaltskosten)?
  • Soll es ein Rasse- oder ein Mischlingshund sein?
  • Wird er auch als Wach-, Hüte- oder Jagdhund eingesetzt?
  • Wie viele Jahre beträgt ungefähr die jeweilige Lebenserwartung?
  • Wie viel Auslauf und Bewegung benötigt die entsprechende Rasse?

Drinnen oder draußen?

Die meisten Hunde werden als Haustiere innerhalb der Wohnung oder des Hauses gehalten. Große Rassen, Jagd- oder Wachhunde können auch im Garten oder einem geräumigen Zwinger untergebracht werden. In diesem Falle benötigen die Tiere eine Hundehütte zum Übernachten.

Grundausstattung

Die Grundausstattung für den Hund besteht aus:

  • Wasser- und Futternapf
  • Halsband
  • Leine
  • Erkennungsmarke
  • Pflegeutensilien (z.B. fein- und weitzinkiger Kamm, Bürste, Schere oder auch eine Schermaschine)
  • Hundekorb mit Einlage (z.B. Decke, Kissen)
  • Sicheres Spielzeug (keine Scharfen Ecken, keine abbeißbaren Teile, darf nicht so klein sein, dass es in einem Stück verschluckt werden könnte) z. B. Bälle oder Gummispielzeug aus dem Fachhandel
  • evtl. Reisebox

Der Standort des Korbes muss Schutz vor Zugluft bieten. Er sollte in einem ruhigen Bereich, jedoch nicht völlig vom Menschen isoliert liegen.

Die Pflege des Hundes

Ein Hund muss nicht nur artgerechtes Futter erhalten, sondern auch gepflegt werden. Hier die wichtigsten Maßnahmen:

Fellpflege

Mit der Pflege des Fells sollten Sie nicht nur das äußere Erscheinungsbild Ihres Hundes aufwerten, sie ist vor allem wichtig für eine gesunde Haut, Hygiene und zur Bekämpfung von Parasiten. Der Nebeneffekt: Die regelmäßige Fellpflege verstärkt auch die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Hund. Beginnen Sie die regelmäßige Pflege ab dem 5. – 6. Lebensmonat spielerisch und gewöhnen Sie Ihren Vierbeiner langsam daran. Ein erstes Bad (nur wenn es wirklich nötig ist) können Sie Ihrem Vierbeiner geben, sobald Sie ihn als Welpen im Zwinger abgeholt haben, oder mit ca. drei Monaten. Bitte benutzen Sie nur entsprechende Shampoos für Welpen oder mindestens ein ultramildes Babyshampoo, um die Haut und Talgdrüsen nicht zu schädigen.

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Übrigens: Sofern Sie selbst da nicht so versiert sind, gehen Sie einfach mit Ihrem vierbeinigen Liebling zum Hundefriseur. Meist kennen sich Hundefriseure sehr gut aus. In manchen Ländern gibt es sogar eine Hundefriseur Ausbildung.

Man unterscheidet das Fell in fünf Fellsorten:

  1. Glattes Fell (wöchentlich kämmen und bürsten / nicht zu häufig baden, da sonst die wasserabweisende Schutzschicht der Haare zerstört wird)
  2. Seidiges Fell (tägliches kämmen und bürsten / öfter baden)
  3. Drahthaar (wöchentlich kämmen und bürsten / alle 3 bis 4 Monate trimmen und baden)
  4. Langhaar mit Unterfell (wöchentlich kämmen und bürsten / im Frühjahr und Herbst 1 x baden)
  5. Nichthaarendes, gelocktes Fell (2-3 mal pro Woche kämmen und bürsten / alle 6 bis 8 Wochen scheren und baden)

Die meisten Hunderassen haaren zweimal jährlich ab, meist im Frühjahr und im Herbst. Beim Haarwechsel tritt ein vermehrter Haarverlust auf, ausgelöst durch die hormonproduzierenden Drüsen des Körpers. Die Drüsen reagieren auf Veränderungen der Umgebungstemperatur und der Dauer des Tageslichts. Daher kann es auch vorkommen, dass ein Hund fast ununterbrochen haart, weil sich sein Körper vielleicht durch die Zentralheizung Ihrer Wohnung oder der Innenbeleuchtung täuschen lässt. Auch die Ernährung und Hormonstörungen können Reaktionen auslösen. Das Fell benötigt während des Haarwechsels die tägliche Fellpflege, damit sich keine Filzknoten bilden und Sie nicht das lose Haar ständig auf Ihren Teppichen und Böden aufsammeln müssen.

Pfotenpflege

Bitte überprüfen Sie regelmäßig das „Schuhwerk“ Ihres Hundes auf Verletzungen. Besonders natürlich im Winter, wenn draußen gestreut wird. Sehen die Pfoten rissig und sehr spröde aus, sind sie besonders empfänglich für Verletzungen und Entzündungen. Benutzen Sie in diesem Fall eine fetthaltige Salbe, wie z. B. Vaseline oder Melkfett.

Vor allem bei kleinen Hunderassen ist es hin und wieder notwendig, die Krallen zu schneiden. Dafür benötigt man eine spezielle Krallenschere, die im Fachhandel erhältlich ist. Es muss darauf geachtet werden, dass die inneren Blutgefäße der Krallen nicht verletzt werden. Das Krallenschneiden kann aber auch vom Tierarzt vorgenommen werden.

Ohrenpflege

Entfernen Sie regelmäßig (ca. 1 x im Monat) überflüssigen Ohrenschmalz mit einem in warmen Olivenöl angefeuchtetem Wattestäbchen. Achtung: Reinigen Sie nur den Teil des Ohres, den Sie sehen können und führen Sie keine Wattestäbchen in den Gehörgang ein!

Zahnpflege

Da das Kauen von Knochen die Zähne nur in einem geringen Umfang gegen Zahnstein schützt, sollte man dem Hund 1 – 2 mal pro Woche die Zähne putzen. Benutzen Sie dazu eine weiche Zahnbürste oder einen Wolllappen. Als Reinigungsmittel können Sie eine im Fachhandel erhältliche spezielle Hundezahnpasta oder auch Salzwasser verwenden. Wenn sich bereits Zahnstein gebildet hat, muss dieser vom Tierarzt entfernt werden.

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Gesundheitspflege / Impfungen

Ein sicherer Impfschutz des Hundes ist nicht nur für Ihren Hund, sondern auch für uns Menschen wichtig. Welpen werden mit sechs bis acht Wochen das erste Mal geimpft und müssen dann mit etwa zwölf Wochen nach Impfplan nachgeimpft werden. Bei älteren Hunden genügt eine einmalige Grundimmunisierung. Der einmal gebildete Impfschutz baut sich im Laufe der Zeit ab. Kommt der Hund mit den betreffenden Erregern in Berührung, so wird die Antikörperbildung aufgefrischt. Ist der Impfschutz aber bereits zu stark abgesunken, kann der Hund erkranken. Deshalb sind Auffrischungsimpfungen im Abstand von einem Jahr erforderlich. Auch für Reisen benötigen Sie einen Impfpass, in dem die regelmäßigen Impfungen eingetragen werden. Es existieren 6 gefährliche Infektionskrankheiten, gegen die eine Impfung möglich und notwendig ist:

  • Tollwut (Viruserkrankung)
  • Staupe (Viruserkrankung)
  • Hepatitis (ansteckende Leberentzündung / Viruserkrankung)
  • Parvovirose (Viruserkrankung)
  • Leptospirose (bakteriell übertragene Erkrankung)
  • Zwingerhusten (Viruserkrankung)

Hundehaftpflichtversicherung

Zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung gehört auch der Abschluss wichtiger Versicherungen. Die Hundehaftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflichtversicherung) ist eine Versicherung für die Haftung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt über den § 833 ff eine unbegrenzte Haftung des Hundehalters für die Schäden, die sein Vierbeiner anrichtet. Hierbei muss kein Verschulden (wie bei der Privaten Haftpflichtversicherung) vorliegen, sondern der Hundehalter haftet allein aus der Haltung des Hundes heraus. Daher sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen.

Was leistet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Wenn Ihr Hund einer anderen Person einen Schaden zufügt, müssen Sie dafür haften, sind also zum Schadenersatz verpflichtet. Und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Dies ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Im Schadenfall prüft die Versicherungsgesellschaft, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht. Wenn der Anspruch berechtigt ist, wird er übernommen – und unberechtigte Ansprüche werden für Sie abgewehrt. Notfalls auch vor Gericht. Die Kosten dafür trägt die Versicherungsgesellschaft. Wenn Ihr Hund Ihrem Beruf oder Ihrer Erwerbstätigkeit dient, greift die klassische Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht.

Verschärfte Bedingungen seit 2011

In einigen Bundesländern Deutschlands gelten bereits seit 2011 verschärfte Gesetze zur Haltung von Hunden. Eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung besteht in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen. Wer also als Hundehalter keine Haftpflichtversicherung für Hunde nachweisen kann, muss mit empfindlichen Strafen rechnen! Die Regelungen sind allerdings von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich gestaltet.

Hinweise zu den Deckungssummen

Der bisher höchste in der Branche bekannt gewordene Schaden in einer Hundehaftpflichtversicherung betrug 1,1 Mio. Euro. Eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro ist daher derzeit als ausreichend anzusehen und genügt auch den Mindest-Standards des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV).

Hunde-Krankenversicherung

Im Krankenversicherungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, seinen Vierbeiner für den Ernstfall abzusichern: Eine Hunde-Krankenversicherung – die praktisch alles abdeckt – oder eine reine Hunde-OP-Versicherung ausschließlich für die Operationskosten. In diesem Versicherungsbereich gibt es nur sehr wenige Anbieter auf dem Markt, jedoch sind die Unterschiede teilweise wirklich erheblich. Bei der Auswahl sollte man einige Kriterien berücksichtigen.

Worauf geachtet werden sollte

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Ist der Vierbeiner jedoch einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz ein Hundeleben lang in Anspruch nehmen.

Wartezeit

Die Wartezeit zur Inanspruchnahme von Leistungen liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Vertragsbeginn. Allerdings entfällt diese Wartezeit für die Behandlung infolge von Unfällen.

Kostenübernahme

Es gibt eine Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Hunde-Krankenversicherung je nach Anbieter zwischen 500 Euro und 3.600 Euro, in der Hunde-OP-Versicherung zwischen 1.500 Euro und 3.600 Euro beträgt. Die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr erstatten manche Anbieter ohne Kostenbegrenzung. Dies gilt auch für die Hunde-OP-Versicherung. Bei manchen Anbietern erhöht sich die Kostenübernahme pro Jahr, wenn im vorigen Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Teilweise sind auch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen je Schadenfall vereinbart.

Gebührenordnung

Der Tierarzt erstellt seine Rechnung nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Anbieter wird der zwei- oder dreifache Satz übernommen.

Das sollten Sie tun

Vergleichen Sie die Leistungen der Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung auf unseren Seiten und entscheiden Sie, welche Absicherung Ihren Vorstellungen entspricht.

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